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Google Books verstößt nicht gegen das Urheberrecht

Nach einem Jahrzehnt gerichtlicher Auseinandersetzungen wurde Googles umfangreiches Projekt zum Scannen von Büchern endgültig als legal eingestuft. Am Freitag setzte sich ein dreiköpfiges Gremium des Second Circuit mit dem Technologieriesen in Verbindung und erklärte, dass sein Projekt zur Digitalisierung von Bibliotheksbüchern im Rahmen des fairen Gebrauchs liege.

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In den elf Jahren seit dem Start des Google Books Library-Projekts hat das Unternehmen eine Sammlung von mehr als 30 Millionen Büchern zusammengetragen und damit seine Sammlung fast der der Library of Congress angeglichen. Obwohl Google beabsichtigte, Auszüge aus seinen Büchern durchsuchbar zu machen und gleichzeitig eine Gebühr für den Zugriff auf die Vollversionen zu erheben, hat eine Klage der Author's Guild ihre Sammlung hinter einem digitalen Zaun verschlossen, erklärt Tim Wu im New Yorker .

Der jahrzehntelange Rechtsstreit hing davon ab, ob Googles Projekt nach dem Urheberrecht als faire Nutzung gilt. In den Vereinigten Staaten wird Fair Use definiert als "eine Rechtslehre, die die Meinungsfreiheit fördert, indem sie unter bestimmten Umständen die unlizenzierte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken gestattet", je nachdem, auf welchem ​​Medium sich das Originalwerk befindet, wie es verwendet wird und in welchem ​​Umfang des urheberrechtlich geschützten Werks verwendet wird und ob das neue Werk direkt mit dem Original konkurriert.

In diesem Fall machte die Author's Guild geltend, dass Google eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, weil es Bücher gescannt und diese dann ohne Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers veröffentlicht habe. Googles Verteidigung behauptete, die Digitalisierung der Bücher in Ausschnitte habe das Material verändert. Obwohl das Gericht entschied, dass der Fall der Author's Guild "die Grenzen des fairen Gebrauchs prüft", stellte es letztendlich fest, dass Google nicht gegen das Gesetz verstößt. Richter Pierre N. Leval schreibt in dem Urteil:

Die Snippet-Ansicht erzeugt bestenfalls und nach einem großen Einsatz von Arbeitskräften diskontinuierliche, winzige Fragmente, die insgesamt nicht mehr als 16% eines Buches ausmachen. Dies bedroht die Rechteinhaber nicht mit einem erheblichen Schaden für den Wert ihrer Urheberrechte oder vermindert ihre Einnahmen aus Urheberrechten.

Dies ist das zweite Mal, dass ein Berufungsgericht zugunsten von Google entscheidet, obwohl dies möglicherweise nicht das letzte Mal ist. Die Author's Guild plant, gegen die Entscheidung Berufung beim Supreme Court einzulegen. Hätten die Richter Google wegen Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden, schreibt Cory Doctorow für Boing Boing, hätte das Urteil das Konzept der Suchmaschine selbst in Frage stellen können. Wenn das Gericht entschieden hätte, dass Google Books gegen das Urheberrecht verstößt, hätte dieser Präzedenzfall möglicherweise auch für die Auszüge gelten können, die Suchmaschinen nützlich machen. Ohne diese Schnipsel wäre das Navigieren im Internet möglicherweise schwieriger.

Vorerst ist Google jedoch im klaren - es sei denn, der Oberste Gerichtshof greift ein.

Google Books verstößt nicht gegen das Urheberrecht